Donnerstag, 31. Januar 2019

Rechtes Handeln

Rechtes Handeln ist ein weiterer Teil des Der Achtfachen Weges, der unter 'Tugend' (taugliches Verhalten) zusammengefasst wird.

In Digha Nikaya 22 gibt der Erwachte eine kurzen Überblick:

"Was ist rechtes Handeln? Das Töten von Lebewesen vermeiden, Nichtgegebenes zu nehmen vermeiden, sexuelles Fehlverhalten vermeiden."

In Anguttara Nikaya 10, 176 führt er näher aus, was das unrechte Verhalten ist, das es zu lassen gilt:
(1) Da bringt einer Lebendes um, ist grausam, befleckt seine Hände mit Blut, begeht Mord und Totschlag, ist ohne Mitgefühl für irgendwelche Lebewesen.
(2) Nichtgegebenes nimmt er; was ein anderer im Dorfe oder Walde an Hab und Gut besitzt, dieses ihm nicht Gegebene eignet er sich in diebischer Absicht an.
(3) Er führt einen unrechten Wandel in sexueller Hinsicht; er vergeht sich gegen Mädchen, die unter der Obhut von Vater, Mutter, Bruder, Schwester oder Verwandten stehen, gegen Mädchen, die unter dem Schutze der Religionsgemeinschaft stehen, die einem Gatten versprochen wurden, die öffentlich Anverlobten, bis zu den durch Überwurf eines Blumenkranzes Anverlobten.
Von diesen bedürfen Punkt (1) und (2) keiner näheren Erläuterung. Punkt (3) ist abhängig von den damaligen Sitten und Gebräuchen formuliert. Seiner Absicht nach bezweckt dieser Punkt aber offensichtlich, sich nicht sexuell mit Partnern einzulassen, die aus irgendwelchen Gründen schutzbedürftig oder mit einem anderen Partner liiert sind, und ist in dieser Form auch auf die heutigen Verhältnisse übertragbar..

Siehe auch:
Der Achtfache Weg